Hier erhalten Sie weitere Informationen: https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen.html

Die Übersetzungen müssen von einem Übersetzer, der von den Oberlandesgerichten zugelassen ist, durchgeführt werden.

Hier können Sie einen Übersetzer finden: https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/

Zeugnisse, die in englischer und französischer Sprache ausgestellt sind, müssen in der Regel nicht übersetzt werden.

Kontakt

Telefon: 06131 / 906 18 14

E-Mail: koordinierung@anerkennung-rlp.de​

Montag bis Freitag 9-17 Uhr

c/o Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ism e.V.

Augustinerstraße 64-66

55116 Mainz;

https://anerkennung-rlp.de/

Kontaktdaten:

Heß, Stefanie (ADD)

E-Mail: Stefanie.Hess@add.rlp.de

Telefon: 0651 9494 949

(Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr)

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

Merkblatt Beschleunigtes Verfahren

Mustervorlage_Erklärung Sprachkenntnisse. docx