Hier erhalten Sie weitere Informationen: https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen.html
Die Übersetzungen müssen von einem Übersetzer, der von den Oberlandesgerichten zugelassen ist, durchgeführt werden.
Hier können Sie einen Übersetzer finden: https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/
Zeugnisse, die in englischer und französischer Sprache ausgestellt sind, müssen in der Regel nicht übersetzt werden.
Kontakt
Telefon: 06131 / 906 18 14
E-Mail: koordinierung@anerkennung-rlp.de
Montag bis Freitag 9-17 Uhr
c/o Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ism e.V.
Augustinerstraße 64-66
55116 Mainz;
Kontaktdaten:
Heß, Stefanie (ADD)
E-Mail: Stefanie.Hess@add.rlp.de
Telefon: 0651 9494 949
(Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr)
Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt: